Deutschen Behörden ist es bislang nicht gelungen, bekannte Pornoseiten zu Alterskontrollen zu verpflichten. Nun möchte man den Zugang zu den entsprechenden Anbietern per Websperren blockieren. Doch auch bei den Providern stößt man auf Widerstand.
Internetprovider sagen Nein zu Websperre von xHamster
Landesmedienanstalten in Deutschland und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) versuchen bereits seit längerem, bekannte Pornoseiten zu Alterskontrollen zu verpflichten – bislang ohne Erfolg. Bezüglich der Sperre des beliebten Portals xHamster.com, das vom Konzern Hammy Media Ltd. betrieben wird, wenden sich deutsche Behörden laut eines Berichts vom Spiegel nun mit der Forderung nach Websprerren an Internetprovider wie Deutsche Telekom, Vodafone oder 1&1.
Die Versuche, sich direkt mit xHamster respektive dem Betreiber Hammy Media auseinanderzusetzen und die Einhaltung deutscher Jugendschutzbestimmungen zu erwirken, sind gescheitert. Auf die wiederholten Kontaktversuche von Behörden erfolgte keine Reaktion.
Ebenso gelang es bisher nicht, den Hosting-Provider offiziell zu benachrichtigen. Denn: Es ließ sich nicht ermitteln, von wo Hammy Media, dessen Firmensitz auf Zypern liegt, Inhalte ins Netz stellt. Die xHamster-Webseite läuft nämlich über Cloudflare. Der US-Anbieter verbreitet Inhalte über eine internationale Cloud-Infrastruktur, wodurch der Ursprung verschleiert wird. Cloudflare zeigte sich bislang wenig kooperativ.
Sich mit Sperrverfügungen direkt an die Internetprovider zu wenden, sieht man bei deutschen Behörden als letzte Möglichkeit. Doch auch damit droht man jetzt zu scheitern. Grund: Websperren könnten einen massiven Eingriff in Grundrechte, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufs- und Eigentumsrechte darstellen. So kündigte der Anbieter Vodafone an, die Sperrverfügung juristisch genauestens prüfen zu lassen. Etwas, dass 1&1 bereits getan hat.
Gegenüber dem Spiegel versichert der Provider zwar, dass man sehr viel Wert auf Jugendschutz lege, man die Seite aber dennoch nicht für Nutzer aus Deutschland aus dem Netz entfernen werde. „Die Anfrage entsprach auch nicht den rechtlichen Kriterien des Bundesgerichtshofs zur Webseitensperrung, so dass wir der Aufforderung bisher nicht nachkommen konnten“, so ein Sprecher des Unternehmens.
1&1 stützt sich damit unter anderem auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 2015. In dem Gerichtsverfahren ging es zwar nicht direkt um Pornoseiten und die Missachtung nationaler Jugendschutzregelungen, sondern um Anbieter illegaler Musikdownloads, dennoch ist das Urteil auch für diesen Fall relevant. Denn die Karlsruher Richter erklärten Netzsperren prinzipiell für legal, knüpften sie allerdings an hohe Anforderungen – die nach Meinung von 1&1 nicht erfüllt sind.
Die Reaktionen und Aussagen machen eines deutlich: Internetprovider sind sich weitestgehend einig, dass die Sperrverfügungen nicht rechtsgültig sind. Am Beispiel von xHamster zeigt sich, wie schwierig es für deutsche Behörden ist, Pornoseiten zur Einhaltung hiesiger Jugendschutzregelungen zu verpflichten oder sie gar sperren zu lassen.
Fehlender Jugendschutz: Pornhub & Co. droht Sperrung in Deutschland
Herkunftslandprinzip vs. deutsche Jugendschutzregelungen
Zu den weiteren bekannten ausländischen Pornoseiten, gegen die deutsche Behörden in jüngster Vergangenheit vorgegangen sind bzw. aktuell immer noch vorgehen, gehören nach Informationen der Webseite medienkorrespondenz.de YouPorn, Pornhub und MyDirtyHobby. Alle drei Seiten sind Teil des Mindgeek-Konzerns.
Im September 2019 warf die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) dem ebenfalls auf Zypern ansässigen Unternehmen vor, gegen Richtlinien im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu vorstoßen. Dort heißt es in Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2, dass pornografische Inhalte nur angeboten werden dürfen, „wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden“, es also eine „geschlossene Benutzergruppe“ gebe. Da beim Aufruf der Seiten nicht das Alter der Nutzer abgefragt wird, werde nach Meinung der Behörden gegen diese Regelung verstoßen.
Im Gegensatz zum Vorgehen gegen xHamster gelang hier zwar die Kontaktaufnahme, die Pornoseiten weigerten sich jedoch, eine Altersprüfung einzuführen. Ihre Begründung: Es gelte das Herkunftslandprinzip. Als Anbieter und in der EU ansässiges Unternehmen sei man daher einzig an die Regelungen des Landes gebunden, in dem sich der Firmensitz befindet – also an die von Zypern.
Demgegenüber bekräftigt die LfM mit Berufung auf Artikel 3, Absatz 5 des Telemediengesetzes (TMG), dem sich Deutschland unterworfen hat, dass das Herkunftslandprinzip in diesem konkreten Fall zur Anwendung komme, da Jugendschutz eine Ausnahme bilde. Augenscheinlich besteht also Uneinigkeit. Ein langjähriger Rechtsstreit scheint demzufolge nicht mehr abzuwenden zu sein.